Naturrecht, ein unbequemer Wegweiser? »
Folge 11 - Darf meine Natur mich verpflichten? Theonome Begründung des Naturrechts
Mit der Bestimmung der menschlichen Natur ist noch nicht über deren Verbindlichkeit entschieden. Die eigentliche Frage lautet: Warum soll ich mich durch meine Natur bestimmen lassen? Oder anders gefragt: Wer ist befugt, anzuordnen, dass jeder einzelne Mensch respektiert wird? Eine bloß naturalistische, im Ausgang von der Faktizität der Dinge konzipierte Argumentation kommt da an ihre Grenzen. Für die Absicherung der naturrechtlichen Normativität ist deshalb eine höhere Instanz notwendig, welche die Gläubigen „Gott“ nennen. Dessen Existenz bleibt aber auch rein philosophisch denkbar. Die theologische Deutung dagegen erklärt die Würde der menschlichen Natur mittels der Schöpfungs- und Erlösungsgeschichte, durch die der Mensch in seiner Gottebenbildlichkeit als Gottes Repräsentant auf der Erde fungiert. Die Achtung der Menschenwürde obliegt jedoch jedem Menschen, unabhängig vom Weg deren konkreten Begründung.
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