Naturrecht, ein unbequemer Wegweiser? »
Folge 9 - Hat jemand Interesse, dass es mich gibt? Von Menschenwürde und ihren Ansprüchen
Das Wort „Menschenwürde“ ist in aller Munde. Das deutsche Grundgesetz beginnt sogar mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. So sehr der Konsens darüber besteht, dass man die Menschenwürde achten soll, so viele sind die damit verbundenen Fragestellungen, bei denen sich die Geister scheiden. Wie weit reicht die Menschenwürde? Wem kommt sie zu? Worin gründet sie? Es sind Fragen, die einer Klärung bedürfen, ehe die Menschenwürde zu einem echten und nicht bloß deklaratorischen Kriterium des Handelns werden soll. Aus naturrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass die Menschenwürde einen transzendentalen, d. h. begründenden Charakter hat, wodurch z. B. die Menschenrechte als deren Exponenten betrachtet werden müssen. Damit seine Würde dauerhaft bleibt, muss der Einzelne sie nicht bloß „für sich“, sondern „an sich“ besitzen, also der Wert seines Daseins muss dieses Dasein überdauern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn es einen unbedingten, transzendenten Urheber der Menschenwürde gibt.
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