Naturrecht, ein unbequemer Wegweiser? »
Folge 8 - Wer bin ich? Person sein als Bollwerk der Einzigartigkeit
Was der Mensch von Natur aus ist, entscheidet noch nicht restlos darüber, wer er ist, d. h. wie er seine menschliche Natur im Einzelnen realisiert. Denn jeder Mensch ist zugleich Person, also ein Wesen, das in seinem naturgegebenen Sosein nicht aufgeht, sondern es einmalig und unwiederholbar zu gestalten hat. Gerade deswegen bleibt der Mensch „jemand“ und nicht „etwas“, weil er auf Distanz zu sich selbst gehen kann. Um den Status der Person zu genießen, reicht es, biologisch zur Gattung Mensch zuzugehören, auch wenn man (noch) nicht alle Personalitätsmerkmale, die für gesunde erwachsene menschliche Organismen typisch sind (v. a. Freiheit und Selbstbewusstsein), entwickelt hat oder sie nicht mehr besitzt. Diese Sichtweise hat schwerwiegende Konsequenzen für den Lebensschutz, der außerdem eine wesentliche naturrechtliche Wahrheit zum Ausdruck bringt: Der Einzelne zählt.
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